Fachanwälte Arbeitsrecht in Landkreis Märkischer Kreis
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Datenbank für Fachanwälte Arbeitsrecht

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Rechtsanwälte Löber & Sonneborn Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rathausplatz 1

58507 Lüdenscheid

Tel.: 02351 433312

Fax: 02351 433313

E-Mail: service@rechtsanwaelte-ls.de

Internet:

 

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Edgar Bandowski

Neuer Weg 4

58849 Herscheid

Tel.: 02357 903096

Fax:

E-Mail:

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Wolfgang Brück

Konrad-Adenauer-Ring 12

58636 Iserlohn

Tel.: 02371 8246-0

Fax:

E-Mail:

Internet:

 

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Gert Commandeur

Am Stadtgarten 1

58809 Neuenrade

Tel.: 02392 6905-0

Fax:

E-Mail:

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Graumann & Müller

Von-Scheibler-Str. 10

58636 Iserlohn

Tel.: 02371 835555

Fax:

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Internet:

 

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Fachanwalt Arbeitsrecht Märkischer Kreis

Der Fachanwalt für Arbeitsrecht in/im Märkischer Kreis hat sich auf die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern spezialisiert. Hier unterscheidet man unter Individualarbeitsrecht zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern und kollektivem Arbeitsrecht zwischen Koalitionen oder Vertretungsorganen der Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber.

Grundlage des Arbeitsrechts

Die Grundlage des Arbeitsrechts bildet der Arbeitsvertrag, dem arbeitsrechtliche Regulierungen durch Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, nationale Gesetze und Verordnungen sowie EU-Richtlinien und -verordnungen zugrundeliegen.

Die Mandanten - Fachanwälte Arbeitsrecht in/im Märkischer Kreis

Fachanwälte für Arbeitsrecht in/im Märkischer Kreis vertretten entweder den Arbeitgeber oder den Arbeitnehmer. Arbeitgeber kann sowohl natürliche als auch juristische Person sein. Arbeitnehmer sind Personen, die aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages im Dienst des Arbeitgebers zur Leistung weisungsgebundener fremdbestimmter Arbeit verpflichtet sind.

Vertritt ein Fachanwalt für Arbeitsrecht in/im Märkischer Kreis die Arbeitnehmerseite, so sind seine Mandanten in der Regel Arbeiter, Angestellte, Aushilfen und geringfügig Beschäftigte, Auszubildende und Heimarbeiter. Beamte werden nicht von Fachanwälten für Arbeitsrecht vertreten, da das Beamtenrecht Bestandteil des Verwaltungsrechts und nicht des Arbeitsrechts ist.

Wird der Fachanwalt für Arbeitsrecht in/im Märkischer Kreis für die Arbeitgeberseite tätig, erfolgt seine Beauftragung in der Regel durch einen Betrieb oder ein Unternehmen, wobei der Arbeitgeber nicht zwangsläufig juristische Person ist, sondern auch natürliche Person sein kann.