Fachanwälte Arbeitsrecht in Landkreis Ludwigsburg
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Datenbank für Fachanwälte Arbeitsrecht

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Anwaltskanzlei Frey, Gloistein, Fritz

Kirchstr. 5

70839 Gerlingen

Tel.: 07156 24049

Fax:

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Anwaltskanzlei Wiesenauer

Leonberger Str. 20

71638 Ludwigsburg

Tel.: 07141 924014

Fax:

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Cavada

Stuttgarter Str. 56

74321 Bietigheim-Bissingen

Tel.: 07142 9547-0

Fax:

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Frank Grub

Solitudestr. 20

71638 Ludwigsburg

Tel.: 07141 9630-0

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Hinner Dr.

Pleidelsheimer Str. 7

74321 Bietigheim-Bissingen

Tel.: 07142 9777-0

Fax:

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Fachanwalt Arbeitsrecht Ludwigsburg

Der Fachanwalt für Arbeitsrecht in/im Ludwigsburg hat sich auf die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern spezialisiert. Hier unterscheidet man unter Individualarbeitsrecht zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern und kollektivem Arbeitsrecht zwischen Koalitionen oder Vertretungsorganen der Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber.

Grundlage des Arbeitsrechts

Die Grundlage des Arbeitsrechts bildet der Arbeitsvertrag, dem arbeitsrechtliche Regulierungen durch Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, nationale Gesetze und Verordnungen sowie EU-Richtlinien und -verordnungen zugrundeliegen.

Die Mandanten - Fachanwälte Arbeitsrecht in/im Ludwigsburg

Fachanwälte für Arbeitsrecht in/im Ludwigsburg vertretten entweder den Arbeitgeber oder den Arbeitnehmer. Arbeitgeber kann sowohl natürliche als auch juristische Person sein. Arbeitnehmer sind Personen, die aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages im Dienst des Arbeitgebers zur Leistung weisungsgebundener fremdbestimmter Arbeit verpflichtet sind.

Vertritt ein Fachanwalt für Arbeitsrecht in/im Ludwigsburg die Arbeitnehmerseite, so sind seine Mandanten in der Regel Arbeiter, Angestellte, Aushilfen und geringfügig Beschäftigte, Auszubildende und Heimarbeiter. Beamte werden nicht von Fachanwälten für Arbeitsrecht vertreten, da das Beamtenrecht Bestandteil des Verwaltungsrechts und nicht des Arbeitsrechts ist.

Wird der Fachanwalt für Arbeitsrecht in/im Ludwigsburg für die Arbeitgeberseite tätig, erfolgt seine Beauftragung in der Regel durch einen Betrieb oder ein Unternehmen, wobei der Arbeitgeber nicht zwangsläufig juristische Person ist, sondern auch natürliche Person sein kann.