Fachanwälte Arbeitsrecht in Leverkusen
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Datenbank für Fachanwälte Arbeitsrecht

Hier finden Sie Fachanwälte Arbeitsrecht in Leverkusen!

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Regine Hall

Gerichtsstr. 5

51379 Leverkusen

Tel.: 02171 709890

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JÜRGEN JAKUBASCHK

Lützenkirchener Str. 316

51381 Leverkusen

Tel.: 02171 760028

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RALPH MÜLLER-SCHALLENBERG

An der Schusterinsel 3

51379 Leverkusen

Tel.: 02171 49050

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Orlowski

Karl-Bückart-Str. 11

51379 Leverkusen

Tel.: 02171 4047-0

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Schlaeper Dr. u. Jung Volker

Gartenstr. 3

51379 Leverkusen

Tel.: 02171 404949

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Fachanwalt Arbeitsrecht Leverkusen

Der Fachanwalt für Arbeitsrecht in/im Leverkusen hat sich auf die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern spezialisiert. Hier unterscheidet man unter Individualarbeitsrecht zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern und kollektivem Arbeitsrecht zwischen Koalitionen oder Vertretungsorganen der Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber.

Grundlage des Arbeitsrechts

Die Grundlage des Arbeitsrechts bildet der Arbeitsvertrag, dem arbeitsrechtliche Regulierungen durch Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, nationale Gesetze und Verordnungen sowie EU-Richtlinien und -verordnungen zugrundeliegen.

Die Mandanten - Fachanwälte Arbeitsrecht in/im Leverkusen

Fachanwälte für Arbeitsrecht in/im Leverkusen vertretten entweder den Arbeitgeber oder den Arbeitnehmer. Arbeitgeber kann sowohl natürliche als auch juristische Person sein. Arbeitnehmer sind Personen, die aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages im Dienst des Arbeitgebers zur Leistung weisungsgebundener fremdbestimmter Arbeit verpflichtet sind.

Vertritt ein Fachanwalt für Arbeitsrecht in/im Leverkusen die Arbeitnehmerseite, so sind seine Mandanten in der Regel Arbeiter, Angestellte, Aushilfen und geringfügig Beschäftigte, Auszubildende und Heimarbeiter. Beamte werden nicht von Fachanwälten für Arbeitsrecht vertreten, da das Beamtenrecht Bestandteil des Verwaltungsrechts und nicht des Arbeitsrechts ist.

Wird der Fachanwalt für Arbeitsrecht in/im Leverkusen für die Arbeitgeberseite tätig, erfolgt seine Beauftragung in der Regel durch einen Betrieb oder ein Unternehmen, wobei der Arbeitgeber nicht zwangsläufig juristische Person ist, sondern auch natürliche Person sein kann.