Fachanwälte Arbeitsrecht in Kaiserslautern
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Datenbank für Fachanwälte Arbeitsrecht

Hier finden Sie Fachanwälte Arbeitsrecht in Kaiserslautern!

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Jasmin Helmbrecht

Logenstr. 8

67655 Kaiserslautern

Tel.: 0631 3608392

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Herzfeldt Pröser Meister & Kollegen

Eisenbahnstr. 1

67655 Kaiserslautern

Tel.: 0631 36676-0

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Niebergall Emil Dr. jur. u. Kollegen

Bahnhofstr. 22

67655 Kaiserslautern

Tel.: 0631 93018

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Theobald Dr., Kollegen

Benzinoring 10

67657 Kaiserslautern

Tel.: 0631 36156-0

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Edwin Weis

Spittelstr. 5

67655 Kaiserslautern

Tel.: 0631 3549093

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Fachanwalt Arbeitsrecht Kaiserslautern

Der Fachanwalt für Arbeitsrecht in/im Kaiserslautern hat sich auf die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern spezialisiert. Hier unterscheidet man unter Individualarbeitsrecht zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern und kollektivem Arbeitsrecht zwischen Koalitionen oder Vertretungsorganen der Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber.

Grundlage des Arbeitsrechts

Die Grundlage des Arbeitsrechts bildet der Arbeitsvertrag, dem arbeitsrechtliche Regulierungen durch Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, nationale Gesetze und Verordnungen sowie EU-Richtlinien und -verordnungen zugrundeliegen.

Die Mandanten - Fachanwälte Arbeitsrecht in/im Kaiserslautern

Fachanwälte für Arbeitsrecht in/im Kaiserslautern vertretten entweder den Arbeitgeber oder den Arbeitnehmer. Arbeitgeber kann sowohl natürliche als auch juristische Person sein. Arbeitnehmer sind Personen, die aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages im Dienst des Arbeitgebers zur Leistung weisungsgebundener fremdbestimmter Arbeit verpflichtet sind.

Vertritt ein Fachanwalt für Arbeitsrecht in/im Kaiserslautern die Arbeitnehmerseite, so sind seine Mandanten in der Regel Arbeiter, Angestellte, Aushilfen und geringfügig Beschäftigte, Auszubildende und Heimarbeiter. Beamte werden nicht von Fachanwälten für Arbeitsrecht vertreten, da das Beamtenrecht Bestandteil des Verwaltungsrechts und nicht des Arbeitsrechts ist.

Wird der Fachanwalt für Arbeitsrecht in/im Kaiserslautern für die Arbeitgeberseite tätig, erfolgt seine Beauftragung in der Regel durch einen Betrieb oder ein Unternehmen, wobei der Arbeitgeber nicht zwangsläufig juristische Person ist, sondern auch natürliche Person sein kann.