Fachanwälte Arbeitsrecht in Landkreis Herzogtum Lauenburg
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Datenbank für Fachanwälte Arbeitsrecht

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Anwaltskanzlei Beck

Bodenseestr. 121

88682 Salem

Tel.: 07553 918550

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Elben Jens & Kollegen

Schloßseeallee 13

88682 Salem

Tel.: 07553 918850

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Moritz

Schillerstr. 1

21502 Geesthacht

Tel.: 04152 9005-0

Fax:

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Müller-Schubert

Hamburger Str. 4

21244 Buchholz

Tel.: 04181 2894-0

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Peters, Friedrich u. Partner

Lauenburger Str. 48

21493 Schwarzenbek

Tel.: 04151 8938-0

Fax:

E-Mail:

Internet:

 

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Fachanwalt Arbeitsrecht Herzogtum Lauenburg

Der Fachanwalt für Arbeitsrecht in/im Herzogtum Lauenburg hat sich auf die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern spezialisiert. Hier unterscheidet man unter Individualarbeitsrecht zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern und kollektivem Arbeitsrecht zwischen Koalitionen oder Vertretungsorganen der Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber.

Grundlage des Arbeitsrechts

Die Grundlage des Arbeitsrechts bildet der Arbeitsvertrag, dem arbeitsrechtliche Regulierungen durch Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, nationale Gesetze und Verordnungen sowie EU-Richtlinien und -verordnungen zugrundeliegen.

Die Mandanten - Fachanwälte Arbeitsrecht in/im Herzogtum Lauenburg

Fachanwälte für Arbeitsrecht in/im Herzogtum Lauenburg vertretten entweder den Arbeitgeber oder den Arbeitnehmer. Arbeitgeber kann sowohl natürliche als auch juristische Person sein. Arbeitnehmer sind Personen, die aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages im Dienst des Arbeitgebers zur Leistung weisungsgebundener fremdbestimmter Arbeit verpflichtet sind.

Vertritt ein Fachanwalt für Arbeitsrecht in/im Herzogtum Lauenburg die Arbeitnehmerseite, so sind seine Mandanten in der Regel Arbeiter, Angestellte, Aushilfen und geringfügig Beschäftigte, Auszubildende und Heimarbeiter. Beamte werden nicht von Fachanwälten für Arbeitsrecht vertreten, da das Beamtenrecht Bestandteil des Verwaltungsrechts und nicht des Arbeitsrechts ist.

Wird der Fachanwalt für Arbeitsrecht in/im Herzogtum Lauenburg für die Arbeitgeberseite tätig, erfolgt seine Beauftragung in der Regel durch einen Betrieb oder ein Unternehmen, wobei der Arbeitgeber nicht zwangsläufig juristische Person ist, sondern auch natürliche Person sein kann.