Fachanwälte Arbeitsrecht in Landkreis Emmendingen
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Datenbank für Fachanwälte Arbeitsrecht

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Gunter Bierfelder

Hauptstr. 52a

91301 Forchheim

Tel.: 09191 66369

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A. CORDIER

Hindenburgstr. 18A

79331 Teningen

Tel.: 07641 51840

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Waldemar Kiesel

Merklinstr. 11

79183 Waldkirch

Tel.: 07681 47787-0

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Sabine Schneider

Altdorfstr. 27/3

79312 Emmendingen

Tel.: 07641 931856

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Stefan Wiertner

Eisenbahnstr. 45

79341 Kenzingen

Tel.: 07644 501

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Fachanwalt Arbeitsrecht Emmendingen

Der Fachanwalt für Arbeitsrecht in/im Emmendingen hat sich auf die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern spezialisiert. Hier unterscheidet man unter Individualarbeitsrecht zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern und kollektivem Arbeitsrecht zwischen Koalitionen oder Vertretungsorganen der Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber.

Grundlage des Arbeitsrechts

Die Grundlage des Arbeitsrechts bildet der Arbeitsvertrag, dem arbeitsrechtliche Regulierungen durch Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, nationale Gesetze und Verordnungen sowie EU-Richtlinien und -verordnungen zugrundeliegen.

Die Mandanten - Fachanwälte Arbeitsrecht in/im Emmendingen

Fachanwälte für Arbeitsrecht in/im Emmendingen vertretten entweder den Arbeitgeber oder den Arbeitnehmer. Arbeitgeber kann sowohl natürliche als auch juristische Person sein. Arbeitnehmer sind Personen, die aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages im Dienst des Arbeitgebers zur Leistung weisungsgebundener fremdbestimmter Arbeit verpflichtet sind.

Vertritt ein Fachanwalt für Arbeitsrecht in/im Emmendingen die Arbeitnehmerseite, so sind seine Mandanten in der Regel Arbeiter, Angestellte, Aushilfen und geringfügig Beschäftigte, Auszubildende und Heimarbeiter. Beamte werden nicht von Fachanwälten für Arbeitsrecht vertreten, da das Beamtenrecht Bestandteil des Verwaltungsrechts und nicht des Arbeitsrechts ist.

Wird der Fachanwalt für Arbeitsrecht in/im Emmendingen für die Arbeitgeberseite tätig, erfolgt seine Beauftragung in der Regel durch einen Betrieb oder ein Unternehmen, wobei der Arbeitgeber nicht zwangsläufig juristische Person ist, sondern auch natürliche Person sein kann.