Fachanwälte Arbeitsrecht in Landkreis Dahme-Spreewald
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Datenbank für Fachanwälte Arbeitsrecht

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Barklage Brickwedde Dahlmeier Roter

Demmlerplatz 3

19053 Schwerin

Tel.: 0385 76034-0

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Grasshoff Ihle v. Wrangell

Arsenalstr. 13

19053 Schwerin

Tel.: 0385 59182-0

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Uwe Jahn

Neumühler Str. 22

19057 Schwerin

Tel.: 0385 616106

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Peter Kramer

Demmlerplatz 5

19053 Schwerin

Tel.: 0385 732176

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Rechtsanwälte Klostermann Schmidt Monstadt Eisbrecher

Lübecker Str. 5

19053 Schwerin

Tel.: 0385 562735

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Fachanwalt Arbeitsrecht Dahme-Spreewald

Der Fachanwalt für Arbeitsrecht in/im Dahme-Spreewald hat sich auf die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern spezialisiert. Hier unterscheidet man unter Individualarbeitsrecht zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern und kollektivem Arbeitsrecht zwischen Koalitionen oder Vertretungsorganen der Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber.

Grundlage des Arbeitsrechts

Die Grundlage des Arbeitsrechts bildet der Arbeitsvertrag, dem arbeitsrechtliche Regulierungen durch Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, nationale Gesetze und Verordnungen sowie EU-Richtlinien und -verordnungen zugrundeliegen.

Die Mandanten - Fachanwälte Arbeitsrecht in/im Dahme-Spreewald

Fachanwälte für Arbeitsrecht in/im Dahme-Spreewald vertretten entweder den Arbeitgeber oder den Arbeitnehmer. Arbeitgeber kann sowohl natürliche als auch juristische Person sein. Arbeitnehmer sind Personen, die aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages im Dienst des Arbeitgebers zur Leistung weisungsgebundener fremdbestimmter Arbeit verpflichtet sind.

Vertritt ein Fachanwalt für Arbeitsrecht in/im Dahme-Spreewald die Arbeitnehmerseite, so sind seine Mandanten in der Regel Arbeiter, Angestellte, Aushilfen und geringfügig Beschäftigte, Auszubildende und Heimarbeiter. Beamte werden nicht von Fachanwälten für Arbeitsrecht vertreten, da das Beamtenrecht Bestandteil des Verwaltungsrechts und nicht des Arbeitsrechts ist.

Wird der Fachanwalt für Arbeitsrecht in/im Dahme-Spreewald für die Arbeitgeberseite tätig, erfolgt seine Beauftragung in der Regel durch einen Betrieb oder ein Unternehmen, wobei der Arbeitgeber nicht zwangsläufig juristische Person ist, sondern auch natürliche Person sein kann.