Fachanwälte Arbeitsrecht in Landkreis Dachau
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Datenbank für Fachanwälte Arbeitsrecht

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Rechtsanwälte, amperlex Dr. Riedl & Kollegen

Münchner Str. 66a

85221 Dachau

Tel.: 08131 37497-0

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Rechtsanwälte, Cipa Bürgel Köpf

Konrad-Adenauer-Str. 9

85221 Dachau

Tel.: 08131 66679-0

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Rechtsanwälte, Gall, Ring, Burgmair & Lechler

Sparkassenplatz 9

85221 Dachau

Tel.: 08131 37195-0

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Rechtsanwälte, Koppisch A.

Mittermayerstr. 6

85221 Dachau

Tel.: 08131 54362

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Rechtsanwälte, Pihale-Alboth A.

Münchner Str. 199

85757 Karlsfeld

Tel.: 08131 94466

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Fachanwalt Arbeitsrecht Dachau

Der Fachanwalt für Arbeitsrecht in/im Dachau hat sich auf die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern spezialisiert. Hier unterscheidet man unter Individualarbeitsrecht zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern und kollektivem Arbeitsrecht zwischen Koalitionen oder Vertretungsorganen der Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber.

Grundlage des Arbeitsrechts

Die Grundlage des Arbeitsrechts bildet der Arbeitsvertrag, dem arbeitsrechtliche Regulierungen durch Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, nationale Gesetze und Verordnungen sowie EU-Richtlinien und -verordnungen zugrundeliegen.

Die Mandanten - Fachanwälte Arbeitsrecht in/im Dachau

Fachanwälte für Arbeitsrecht in/im Dachau vertretten entweder den Arbeitgeber oder den Arbeitnehmer. Arbeitgeber kann sowohl natürliche als auch juristische Person sein. Arbeitnehmer sind Personen, die aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages im Dienst des Arbeitgebers zur Leistung weisungsgebundener fremdbestimmter Arbeit verpflichtet sind.

Vertritt ein Fachanwalt für Arbeitsrecht in/im Dachau die Arbeitnehmerseite, so sind seine Mandanten in der Regel Arbeiter, Angestellte, Aushilfen und geringfügig Beschäftigte, Auszubildende und Heimarbeiter. Beamte werden nicht von Fachanwälten für Arbeitsrecht vertreten, da das Beamtenrecht Bestandteil des Verwaltungsrechts und nicht des Arbeitsrechts ist.

Wird der Fachanwalt für Arbeitsrecht in/im Dachau für die Arbeitgeberseite tätig, erfolgt seine Beauftragung in der Regel durch einen Betrieb oder ein Unternehmen, wobei der Arbeitgeber nicht zwangsläufig juristische Person ist, sondern auch natürliche Person sein kann.