Fachanwälte Arbeitsrecht in Landkreis Cloppenburg
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Datenbank für Fachanwälte Arbeitsrecht

Hier finden Sie Fachanwälte Arbeitsrecht in Landkreis Cloppenburg!

BarßelBöselCappeln (Oldenburg)CloppenburgEmstekEssen (Oldenburg)FriesoytheGarrelLastrupLindern (Oldenburg)LöningenMolbergenSaterland

Claudia Grafe

Hauptstr. 54

49681 Garrel

Tel.: 04474 9329215

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KESSING& HESPE

Hauptstr. 517

26683 Saterland

Tel.: 04498 9249-0

Fax:

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Paul Kock

Mühlenstr. 11

26169 Friesoythe

Tel.: 04491 92950

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Dirk Thölke

Osterstr. 22

49661 Cloppenburg

Tel.: 04471 91020

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Fachanwalt Arbeitsrecht Cloppenburg

Der Fachanwalt für Arbeitsrecht in/im Cloppenburg hat sich auf die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern spezialisiert. Hier unterscheidet man unter Individualarbeitsrecht zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern und kollektivem Arbeitsrecht zwischen Koalitionen oder Vertretungsorganen der Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber.

Grundlage des Arbeitsrechts

Die Grundlage des Arbeitsrechts bildet der Arbeitsvertrag, dem arbeitsrechtliche Regulierungen durch Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, nationale Gesetze und Verordnungen sowie EU-Richtlinien und -verordnungen zugrundeliegen.

Die Mandanten - Fachanwälte Arbeitsrecht in/im Cloppenburg

Fachanwälte für Arbeitsrecht in/im Cloppenburg vertretten entweder den Arbeitgeber oder den Arbeitnehmer. Arbeitgeber kann sowohl natürliche als auch juristische Person sein. Arbeitnehmer sind Personen, die aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages im Dienst des Arbeitgebers zur Leistung weisungsgebundener fremdbestimmter Arbeit verpflichtet sind.

Vertritt ein Fachanwalt für Arbeitsrecht in/im Cloppenburg die Arbeitnehmerseite, so sind seine Mandanten in der Regel Arbeiter, Angestellte, Aushilfen und geringfügig Beschäftigte, Auszubildende und Heimarbeiter. Beamte werden nicht von Fachanwälten für Arbeitsrecht vertreten, da das Beamtenrecht Bestandteil des Verwaltungsrechts und nicht des Arbeitsrechts ist.

Wird der Fachanwalt für Arbeitsrecht in/im Cloppenburg für die Arbeitgeberseite tätig, erfolgt seine Beauftragung in der Regel durch einen Betrieb oder ein Unternehmen, wobei der Arbeitgeber nicht zwangsläufig juristische Person ist, sondern auch natürliche Person sein kann.