Fachanwälte Arbeitsrecht in Landkreis Borken
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Datenbank für Fachanwälte Arbeitsrecht

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Bongartz Michael Dr., Bongartz Dr., Kastner u. Koll.

Bocholter Str. 4

46325 Borken

Tel.: 02861 924530

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W. Burchardt

Münsterstr. 11

46397 Bocholt

Tel.: 02871 180035

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Hagen Ebert

Klosterstr. 1

48703 Stadtlohn

Tel.: 02563 93960

Fax:

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Friedrich, Westhues-Wedig & Coll.

Leinenweberstr. 11

46348 Raesfeld

Tel.: 02865 8052

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Detlef Justus

Rathausplatz 14

46359 Heiden

Tel.: 02867 9097970

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Fachanwalt Arbeitsrecht Borken

Der Fachanwalt für Arbeitsrecht in/im Borken hat sich auf die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern spezialisiert. Hier unterscheidet man unter Individualarbeitsrecht zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern und kollektivem Arbeitsrecht zwischen Koalitionen oder Vertretungsorganen der Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber.

Grundlage des Arbeitsrechts

Die Grundlage des Arbeitsrechts bildet der Arbeitsvertrag, dem arbeitsrechtliche Regulierungen durch Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, nationale Gesetze und Verordnungen sowie EU-Richtlinien und -verordnungen zugrundeliegen.

Die Mandanten - Fachanwälte Arbeitsrecht in/im Borken

Fachanwälte für Arbeitsrecht in/im Borken vertretten entweder den Arbeitgeber oder den Arbeitnehmer. Arbeitgeber kann sowohl natürliche als auch juristische Person sein. Arbeitnehmer sind Personen, die aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages im Dienst des Arbeitgebers zur Leistung weisungsgebundener fremdbestimmter Arbeit verpflichtet sind.

Vertritt ein Fachanwalt für Arbeitsrecht in/im Borken die Arbeitnehmerseite, so sind seine Mandanten in der Regel Arbeiter, Angestellte, Aushilfen und geringfügig Beschäftigte, Auszubildende und Heimarbeiter. Beamte werden nicht von Fachanwälten für Arbeitsrecht vertreten, da das Beamtenrecht Bestandteil des Verwaltungsrechts und nicht des Arbeitsrechts ist.

Wird der Fachanwalt für Arbeitsrecht in/im Borken für die Arbeitgeberseite tätig, erfolgt seine Beauftragung in der Regel durch einen Betrieb oder ein Unternehmen, wobei der Arbeitgeber nicht zwangsläufig juristische Person ist, sondern auch natürliche Person sein kann.